DIESER EQUIPMENT MIETVERTRAG („Miete“) wird durch Klicken auf die Schaltfläche „Bestellung aufgeben“ von und zwischen Gearbox SPRL („Vermieter“) und dem Nutzer („Mieter“) abgeschlossen und wirksam. Durch Klicken auf die Schaltfläche „Bestellung aufgeben“ erklärt sich der Mieter mit den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden, unabhängig davon, ob er sie gelesen hat oder nicht. Der Vermieter kann diese Geschäftsbedingungen jederzeit nach eigenem Ermessen ändern, und alle Änderungen treten sofort nach Veröffentlichung auf dieser Website in Kraft. Durch Klicken auf die Schaltfläche „Bestellung aufgeben“ erklärt der Mieter sein Einverständnis für die geänderten Bedingungen.
JETZT, VORAB, vereinbaren die Parteien unter Berücksichtigung der im Folgenden dargelegten gegenseitigen Vereinbarungen und Versprechungen folgendes:
Der Mieter ist dafür verantwortlich, das/die Paket(e) an einen autorisierten Versandort zu bringen und das Paket scannen zu lassen. Darüber hinaus erklärt sich der Mieter damit einverstanden, eine Quittung für die Transaktion so lange aufzubewahren, bis der Vermieter dem Mieter mitteilt, dass die Vermietung abgeschlossen ist. Abgabe des/der Paket(e) in einer Packstation, einer unbemannten Einrichtung oder bei einem alternativen Versanddienstleister, stellt NICHT eine sichere Rückkehr von Gearbox SPRL Eigentum dar und bedeutet einen Verstoß gegen die Bedingungen des Mietvertrags. Jeglicher Verlust, der in den oben aufgeführten, nicht genehmigten Szenarien auftritt, liegt vollständig in der Verantwortung des Mieters. Jeglicher Verlust wird zum vollen Verkaufswert zuzüglich der daraus resultierenden Nutzungsausfallgebühren berechnet.
Im Falle dass Aufkleber, die an der Ausrüstung angebracht sind, beschädigt oder verloren gehen, muss der Mieter die volle Ersatzgebühr von 5€ pro Aufkleber pro Ausrüstungsgegenstand bezahlen.
Für den unwahrscheinlichen Fall, dass die Geräte bei der Übergabe über einen Spediteur an den Mieter beschädigt ankommen, muss der Mieter den Vermieter unverzüglich innerhalb von drei Stunden nach Erhalt der Sendung benachrichtigen. Nach der Benachrichtigung über vermutete Schäden, die durch den Versand der Ausrüstung entstanden sind, schickt der Vermieter die Ausrüstung zur Überprüfung und Reparatur an den Hersteller. Mieter und Vermieter stimmen zu, rechtlich und anderweitig an den Bericht des Herstellers gebunden zu sein.
Im Falle der Nichterfüllung oder eines verlorenen oder nicht zurückgegebenen Gegenstandes behält sich der Vermieter das Recht vor, zivil- und strafrechtliche Maßnahmen gegen den Mieter zu ergreifen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die sofortige Inbesitznahme der Ausrüstung, die Beschaffung des vollen Verkaufspreises eines vergleichbaren Ersatzes für die Ausrüstung und die Verzugsgebühren, die vor der Feststellung der Nichterfüllung oder des Verlusts oder der Nichtrückgabe der Ausrüstung durch den Mieter mit der Kreditkarte oder auf andere Weise ermittelt wurden; die Benachrichtigung eines Inkassounternehmens, was sofort dazu führt, dass dem Mieter zusätzliche Anwalts- und Inkassogebühren in Rechnung gestellt werden; die Erhebung von Strafanzeige; die Beschäftigung eines Fahnders, eines Privatdetektivs oder einer Pfändungsagentur zur Abholung der Ausrüstung oder Waren, die ausreichen, um den Wert der Ausrüstung zurückzuzahlen; und/oder die Verfolgung aller Rechtsbehelfe gegen den Mieter. Der Mieter verliert außerdem alle Rechte, die in der Datenschutzerklärung des Vermieters aufgeführt sind. Diese Rechtsmittel sind nicht ausschließlich. Im Falle eines Rechtsstreits zur Wiedergutmachung solcher Schäden ist der Mieter für alle dem Vermieter entstandenen Anwaltskosten und Kosten verantwortlich.
Der Vermieter gilt als „säumig“, wenn die Zahlung an den Mieter aus irgendeinem Grund nicht geleistet wird, bestritten wird oder anderweitig ausgesetzt wird.
Die Ausrüstung gilt als „verloren“ oder „nicht zurückgegeben“, wenn der Mieter es versäumt hat, die gemietete Ausrüstung innerhalb von drei (3) Tagen nach Ablauf der Frist an den Vermieter zu schicken. Wenn der Mieter die Ausrüstung in unbeschädigtem Zustand innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach Ablauf der Frist an den Vermieter zurückgibt, wird die Belastung der Kreditkarte des Mieters zum Preis eines vergleichbaren Ersatzes vom Vermieter zurückerstattet und die Kreditkarte des Mieters mit einer Verspätungsgebühr belastet. Bei verspäteter Rückgabe wird für jeden Tag, an dem die Ausrüstung verspätet zurückgegeben wird, eine Gebühr in Höhe des doppelten Tagesmietpreises zum Zeitpunkt der Anmietung erhoben. Die verspätete Rückgabe eines Artikels ohne vorherige Benachrichtigung kann dazu führen, dass zusätzlich zu den Verspätungsgebühren Gebühren für den Nutzungsausfall erhoben werden. Die Höhe der Nutzungsausfallgebühren wird von Fall zu Fall berechnet. Nach fünfzehn (15) Tagen sind alle Verkäufe endgültig. Der Vermieter haftet nicht für Schäden an der eigenen oder persönlichen Ausrüstung des Mieters, die in Verbindung mit der Ausrüstung des Vermieters verwendet wird.